UNSER VERSPRECHEN GEGEN COVID-19
Zögern Sie nicht ihren Skiurlaub in den Chalets Lacuzon zu buchen und planen Sie Ihren Aufenthalt bei uns mit Zuversicht.
Wir versichern Ihnen, dass wir stets den offiziellen Vorgaben und Entscheidungen der zuständigen Behörden folgen.
Ihr Urlaub in Frankreich
EINREISE NACH FRANKREICH
Am 1. August 2022 endete in Frankreich der gesundheitspolitische Notstand. Damit ist bei Einreise nach Frankreich aus allen Ländern kein Impf-, Test- oder Genesenennachweis mehr erforderlich. Gleiches gilt für Reisen zwischen Kontinentalfrankreich und den französischen Überseegebieten.
Der Nachweis über den Reisegrund in bestimmten Konstellationen („zwingender Grund“) ist entfallen, ebenso ist eine eidesstattliche Erklärung von Reisenden zur Bereitschaft einer Antigentestung nach Einreise nicht mehr erforderlich.
Nur im Fall der Verbreitung einer neuen COVID-19-Variante und einer daraus resultierenden ernsthaften Gesundheitsgefahr können weiterhin Notmaßnahmen ergriffen werden.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert.
SKILIFTE
Es gibt zur Zeit keine Information, ob das Tragen einer FFP2-Maske notwendig sein wird.
Kostenlose Stornierung eines COVID-19-Falls
Um Ihnen bei der Organisation Ihres Aufenthalts zu helfen, erstatten* wir Ihnen die Kosten im Falle von :
– Schließung unseres Chalets für die Zeit Ihres Aufenthalts (wenn diese Schließung während Ihres Aufenthalts erfolgt, werden Ihnen die nicht genutzten Nächte erstattet).
– Schließung des Skiortes Les Menuires für die Zeit Ihres Aufenthalts (wenn diese Schließung während Ihres Aufenthalts erfolgt, werden Ihnen die nicht genutzten Nächte erstattet).
– Schließung der Grenzen Ihres Landes und/oder Frankreichs an den Tagen Ihres Aufenthalts.
– Falls Sie trotz vollständige Impfung gegen COVID eine häusliche Quarantäne einhalten müssen (Falls in Ihrem Land während Ihres Aufenthalts eine Quarantäne verhängt wird und Sie unser Chalet verlassen müssen, werden Ihnen die nicht genutzten Nächte zurückerstattet).
Diese Bedingungen gelten für jede Stornierung Ihres Aufenthalts aus den oben beschriebenen Gründen, die bis 1 Tag vor Ihrer Ankunft in unserem Chalet erfolgt.
*Eine vollständige und gültige Impfung gegen das Coronavirus ist für eine Erstattung vorausgesetzt.
Einen Pauschalbetrag von 50 € wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Reinigung und Desinfektion werden verstärkt
Wir haben COVID-19 spezifische Reinigungsmittel ausgewählt und unser Reinigungspersonal geschult.
Stornierung aus andere Gründe
Bei Stornierung eines oder mehrerer Mitglieder der Gruppe aufgrund von Schwerer Krankheit (COVID-19 oder andere), Unfall, Sterbefall, bedeutende Schäden im Wohnsitz, Entlassung aus wirtschaftlichem Grund, Versetzung, Sperren, Streiks, etc. werden die regulären vStornokosten berechnet.(sieh unsere AGBs)
Um diese Art von Unannehmlichkeiten abzudecken empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, mit der Sie eine Rückerstattung der Kosten erhalten können.
ADAR Garantie bei Stornierung oder bei Unterbrechung des Aufenthaltes
Aufgepasst! Sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet ist oder eine Anzahlungszahlung geleistet wurde, haben Sie 10 Tage Zeit, um die ADAR-Versicherung abzuschließen.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Abschluss immer noch möglich, aber alle Ihre Garantien treten erst nach einer Karenzzeit von 7 Tagen ein, während der keine Garantie wirksam wird